Notruf
112
Die nächtliche Fahrt mit dem Martinshorn – muss das sein?
Immer wieder fragen Bürger nach, ob es denn wirklich sein muss, dass die Feuerwehr Nachts mit Martinshorn durch die Ortschaft fährt. Denn wenn direkt unter dem Schlafzimmerfenster ein Löschfahrzeug vorbeifährt, steht man senkrecht im Bett. Vielleicht fragen Sie sich das auch?!
Ein Beispiel
Ein Brandalarm wird ausgelöst (Dilsberg / Umgebung oder als Unterstüzung für Neckargemünd). Zunächst stehen wir als Feuerwehrangehörige senkrecht im Bett und begeben uns nun zum Feuerwehrhaus. Wir müssen davon ausgehen, dass Menschenleben in Gefahr sind, sogar eventuell eine ganze Menge davon.
Die Rechtslage
Wenn Menschenleben bzw. hohe Sachwerte in Gefahr sind, müssen wir zwar möglichst schnell, aber trotzdem sicher zur Einsatzstelle gelangen. In der Straßenverkehrsordnung ist in § 35 festgelegt, dass unter anderem die Feuerwehr "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" von "den Vorschriften dieser Verordnung befreit" ist, "soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist".
Das heißt, wir dürfen schneller fahren als die Beschilderung erlaubt, aber erst der § 38 gibt uns das Recht, auch anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass sie Platz zu schaffen haben - dazu müssen allerdings Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sein. In der einspurigen und unübersichtlichen Rainbach beispielsweise ist es zwingend notwendig, mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, um rechtzeitig auch den entgegenkommenden Verkehr auf uns aufmerksam zu machen. Auch in der Nacht sind Personen und Fahrzeuge unterwegs.
Die Realität
Die Situation für den Fahrer ist dabei die, dass er sowohl für die Sicherheit der Mannschaft, als auch für die Sicherheit der befahrenen bzw. kreuzenden Straßen verantwortlich ist (und dabei natürlich möglichst schnell ans Ziel kommen soll). Fährt er ohne Martinshorn und gibt es einen Unfall, wird ihn der Richter sicher fragen, weshalb er nicht alle vorhandenen Warneinrichtungen genutzt hat ... Ganz abgesehen von den moralischen Folgen.
Wir hoffen, dass Sie trotz der nächtlichen Ruhestörung Verständnis dafür haben, dass wir uns nicht - neben der ehrenamtlichen Arbeit - auch noch die Verantwortung für einen möglichen Unfall aufladen können. Ganz abgesehen davon, dass ein solcher Unfall durchaus strafrechtliche Folgen haben kann und damit für den Einzelnen existenzbedrohend ist.
Zum Schluss muss noch angemerkt werden, dass auch wir am nächsten Morgen wieder früh aufstehen und ganz normal zur Arbeit gehen müssen ...
( Mit freundlicher Genehmigung der Feuerwehr Neckargemünd )