Freiwillige Feuerwehr Dilsberg
Notruf
112

Notruf
112

Kinder und Feuer


Für Kinder ist Feuer besonders anziehend. Wärme, Helligkeit und knisternde Geräusche erzeugen ein Gefühl von Abenteuer, aber auch von Gemütlichkeit und Geborgenheit. Hinzu kommt der Nachahmungstrieb. Kinder wollen ausprobieren, was Eltern oder auch ältere Geschwister alltäglich vorleben. Verbote wecken unter Umständen noch mehr Neugier und Verbotenes wird damit reizvoll. Die Konsequenz: Das Kind zündelt heimlich, wobei ohne Böswilligkeit Brände entstehen können. Sinnvoll ist es daher, gemeinsam mit den Kindern den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Feuerzeug und Kerzen zu üben.

Verhaltensregeln für Eltern und Erzieher

Brandschutz-Erziehung ist eine wichtige Aufgabe für Eltern, Erzieher und Lehrer. Die Tatsache, dass infolge von Brandverursachungen durch Jugendliche und Kinder immer wieder Menschen zu Tode kommen und Schäden in Millionenhöhe entstehen, ist Grund genug, eine frühzeitige Aufklärung durchzuführen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Feuerwehr!

  • Kinder müssen frühzeitig über das Verhalten bei einem Brand aufgeklärt werden. Wichtig ist, dass sich die Kinder auf keinen Fall verstecken! Sie sollten sofort bei einem Erwachsenen Hilfe suchen.
  • Löschversuche sollten Kinder alleine nicht unternehmen. In Sicherheit bringen und Hilfe herbeirufen ist das oberste Gebot.
  • Streichhölzer und Feuerzeuge müssen so aufbewahrt werden, dass sie für Kinder unerreichbar sind. Dies gilt auch für brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus.
  • Chemie- und Experimentierkästen sind bei unsachgemäßer Handhabung sehr gefährlich. Experimente sollten immer nur nach Vorschrift ausgeführt werden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.
  • Niemals Kinder unbeaufsichtigt bei offenem Feuer zurücklassen.
  • Kinder dürfen nicht zum Einkaufen von Streichhölzern und Feuerzeugen geschickt werden.

Mit Kindern ab dem Vorschulalter kann bereits der Notruf der Feuerwehr 112 eingeübt werden. Zum Wählen der Telefonnummer sind keine Zahlenkenntnisse notwendig. Man muss den Kindern nur die entsprechenden Tasten zeigen. Notfalls kann man auch farbige Markierungspunkt anbringen. Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Missbrauch der Notrufeinrichtungen verboten ist.


Grillen und offenes Feuer

  • Lagerfeuer, Grillfeuer o. ä. dürfen Kinder nur unter Anleitung Erwachsener an den dafür vorgesehenen Plätzen entzünden.
  • Streichhölzer müssen vor der Benutzung auf Beschädigung untersucht werden.
  • Beim Anzünden das Streichholz nicht zu lang anfassen, damit es nicht abbricht.
  • Das Streichholz an der geschlossenen Schachtel vom Körper weg anreißen.
  • Keinen Spiritus o.ä. zum Anzünden von Grill- oder Lagerfeuern benutzen.
  • Offenes Feuer / Grillkohle zum Schluss mit Wasser löschen oder mit Sand ersticken.